Beiträge

Unsere Mitgliedsbeiträge sind niedrig, weil unser Verein nicht gewinnorientoert ist. Sie richten sich nach der Höhe Ihrer Einnahmen. Wer wenig verdient, arbeitslos oder Berufsanfänger ist, bezahlt nur einen geringen Beitrag. Unsere Mitgliedsbeiträge ab 01.01.2023:

  netto USt. brutto
Grundbeitrag 42,02€ 7,88€ 50,00€
Steigerungsbeitrag pro volle tausend Euro der Beitragsbemessungsgrundlage 2,18 0,35€ 2,20€
Höchstbetrag 369,75€ 70,25€ 440,00€
Neuaufnahme Gebühr 15,00€ 0,00€ 15,00€
       

Der Jahresbeitrag wird auf volle Euro abgerundet. Beitragsbemessungsgrundlage Die steuerpflichtigen Einnahmen einschließlich Renten, der pauschal versteuerte Arbeitslohn aus Mini-Jobs, die Lohnersatzleistungen und ausländischen Einnahmen des Mitglieds ergeben die Bemessungsgrundlage für den Steigerungsfreibetrag. Bei Ehegatten und Lebenspartnern einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft werden die entsprechenden Einnahmen beider Mitglieder berücksichtigt. Beispiel zur Beitragsberechnung:

Bruttoarbeitslohn Ehemann 25.000,00€
Zinseinnahmen Ehemann 1.700,00€
Bruttoarbeitslohn Ehefrau 10.000,00€
Mutterschaftsgeld Ehefrau 1.600,00€
Mieteinnahmen gemeinsam 3.000,00€
Bemessungsgrundlage für Beiträge 41.300,00€

Ermittlung des Beitrages:

Grundbeitrag 50,00€
Steigerung 2,60€ pro volle tausend Euro der Bemessungsgrundlage (41.300€):
41 x 2,60€
106,60€
Mitgliedsbeitrag 171,60€
   

Beitragspflicht und -falligkeit ergeben sich aus §9 der Satzung. Alle Vereinsmitglieder sind verpflichtet diejenigen Angaben zu machen, die für die Festsetzung des jährlichen Beitrages notwendig sind (§9 Abs. 2 Satz 3 der Satzung).