Beiträge
Unsere Mitgliedsbeiträge sind niedrig, weil unser Verein nicht gewinnorientoert ist. Sie richten sich nach der Höhe Ihrer Einnahmen. Wer wenig verdient, arbeitslos oder Berufsanfänger ist, bezahlt nur einen geringen Beitrag. Unsere Mitgliedsbeiträge ab 01.01.2023:
netto | USt. | brutto | |
Grundbeitrag | 42,02€ | 7,88€ | 50,00€ |
Steigerungsbeitrag pro volle tausend Euro der Beitragsbemessungsgrundlage | 2,18 | 0,35€ | 2,20€ |
Höchstbetrag | 369,75€ | 70,25€ | 440,00€ |
Neuaufnahme Gebühr | 15,00€ | 0,00€ | 15,00€ |
Der Jahresbeitrag wird auf volle Euro abgerundet. Beitragsbemessungsgrundlage Die steuerpflichtigen Einnahmen einschließlich Renten, der pauschal versteuerte Arbeitslohn aus Mini-Jobs, die Lohnersatzleistungen und ausländischen Einnahmen des Mitglieds ergeben die Bemessungsgrundlage für den Steigerungsfreibetrag. Bei Ehegatten und Lebenspartnern einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft werden die entsprechenden Einnahmen beider Mitglieder berücksichtigt. Beispiel zur Beitragsberechnung:
Bruttoarbeitslohn Ehemann | 25.000,00€ |
Zinseinnahmen Ehemann | 1.700,00€ |
Bruttoarbeitslohn Ehefrau | 10.000,00€ |
Mutterschaftsgeld Ehefrau | 1.600,00€ |
Mieteinnahmen gemeinsam | 3.000,00€ |
Bemessungsgrundlage für Beiträge | 41.300,00€ |
Ermittlung des Beitrages:
Grundbeitrag | 50,00€ |
Steigerung 2,60€ pro volle tausend Euro der Bemessungsgrundlage (41.300€): 41 x 2,60€ | 106,60€ |
Mitgliedsbeitrag | 171,60€ |
Beitragspflicht und -falligkeit ergeben sich aus §9 der Satzung. Alle Vereinsmitglieder sind verpflichtet diejenigen Angaben zu machen, die für die Festsetzung des jährlichen Beitrages notwendig sind (§9 Abs. 2 Satz 3 der Satzung).